Ihre Familie nach Rheinland-Pfalz holen
Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Rheinland-Pfalz leben? Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner sowie minderjährige Kinder können zu ihren Angehörigen nach Deutschland ziehen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hängt von der Staatsangehörigkeit ab. Für Bürgerinnen und Bürger der EU ist der Familiennachzug in der Regel ohne Einschränkungen möglich. Angehörige aus Drittstaaten benötigen dafür ein Visum zum Familiennachzug.
Familiennachzug im Überblick
EU-Bürger
Ihre Familie kann ohne Einschränkungen nach Deutschland einreisen, dort leben und arbeiten. Eine spezielle Aufenthaltserlaubnis ist nicht nötig.
Drittstaaten
Partner aus Nicht-EU-Ländern benötigen ein Visum zum Familiennachzug. Dieses müssen sie bei der deutschen Botschaft beantragen.
Voraussetzungen
Aufenthaltstitel, Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel müssen nachgewiesen werden, um ein Visum zum Familiennachzug beantragen zu können.
Kinder
Kinder bis 16 Jahre erhalten automatisch eine Aufenthaltserlaubnis. Bei älteren Kindern gelten besondere Regeln.
Familienfreundliches Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz genießen Kinder von der Kita bis zur Hochschule eine kostenfreie Bildung. Dank des Kita-Zukunftsgesetzes können Mädchen und Jungen seit Januar 2020 bereits ab ihrem 2. Geburtstag kostenlos eine Kindertagesstätte besuchen. So sind Ihre Kinder bestens betreut – und Familie und Beruf lassen sich leichter miteinander vereinbaren.
Ask me anything – Karriere und Familie in Deutschland
Wie gelingt es, in Deutschland Familie und Karriere bestmöglich zu vereinbaren? In diesem Video beantwortet Marina, gebürtig aus Russland, viele Fragen rund um die Kinderbetreuung und gibt zahlreiche Tipps, wie sie Kinder und Job unter einen Hut bekommen hat und dabei ihre Karriere vorantreiben konnte.
Erklärvideo: das Kindergeld
In Deutschland haben Sie Anspruch auf Kindergeld, eine monatliche Zahlung. Sie erhalten die Leistung für jedes Ihrer Kinder bis maximal zu deren 25. Geburtstag. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie das Kindergeld beantragen und was Sie beachten müssen.
Das Schulsystem in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gilt die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr.
Der Bildungsweg Ihres Kindes
Grundschule (1. bis 4. Klasse)
- Hier lernen die Kinder die Grundlagen: Lesen, Schreiben und Rechnen sowie vieles mehr.
- Vorbereitung auf die weiterführenden Schulen
Weiterführende Schulen (ab 5. Klasse)
- In weiterführenden Schulen können Schülerinnen und Schüler einen ersten Schulabschluss nach der 9. Klasse und einen zweiten nach der 10. Klasse erreichen.
- Einen weiteren Schulabschluss, der zu einem Studium berechtigt, können sie nach 12 oder 13 Schuljahren erreichen.
Grundsätzlich können Sie die weiterführende Schule Ihres Kindes frei wählen. Es gibt auch zahlreiche private Schulen, die gebührenpflichtig sind.