Sobald Sie in Rheinland‑Pfalz eine Wohnung beziehen, müssen Sie Ihre Adresse anmelden.

Das müssen Sie innerhalb von zwei Wochen erledigen.

Für die Anmeldung gehen Sie zum Bürger·amt oder zur Melde·behörde an Ihrem Wohn·ort.

Bringen Sie Ihren Reise·pass oder einen anderen gültigen Ausweis mit.

Sie können auch eine andere Person bevoll·mächtigen.

Dann kann diese Person die Anmeldung für Sie erledigen.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Melde·bestätigung.

Diese benötigen Sie oft für weitere wichtige Schritte.

Zum Beispiel für:

  • ein Bank·konto
  • einen Arbeits·vertrag
  • einen Aufenthalts·titel

Wenn Sie eine Wohnung mieten, brauchen Sie außerdem eine Wohnungs·geber·bestätigung.

Diese erhalten Sie von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter.

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Ihr Berufs·abschluss aus dem Ausland passt noch nicht ganz zu den Anforderungen in Rheinland‑Pfalz?

Dann können Sie fehlende Kenntnisse und Fähig·keiten nachholen.

Dafür gibt es eine Anpassungs·quali·fizierung.

In dieser Weiter·bildung lernen Sie genau die Inhalte, die noch fehlen.

So können Sie Ihren Berufs·abschluss vollständig anerkennen lassen.

Nach erfolgreichem Abschluss können Sie in der Regel in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten.

Eine Apostille bestätigt, dass ein ausländisches Dokument echt ist.

Das kann zum Beispiel sein:

  • eine Geburts·urkunde
  • eine Heirats·urkunde
  • ein Diplom
  • ein Zeugnis

In Deutschland werden manche Dokumente nur mit einer Apostille anerkannt.

Die Apostille erhalten Sie bei einer zuständigen Behörde im Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde.

Informieren Sie sich frühzeitig, ob Sie für Ihre Unterlagen eine Apostille benötigen.

Ihr Arbeits·vertrag regelt Ihre Arbeit in einem Unternehmen.

Darin steht zum Beispiel:

  • welche Aufgaben Sie haben
  • wie viele Stunden Sie arbeiten
  • wie viel Geld Sie verdienen
  • wie viele Urlaubs·tage Sie erhalten

Lesen Sie Ihren Arbeits·vertrag sorgfältig durch.

Stellen Sie Fragen, wenn Sie etwas nicht verstehen.

Unterschreiben Sie den Vertrag erst, wenn alle Fragen geklärt sind.

Wenn Sie Unterstützung brauchen, können Sie sich an eine Beratungs·stelle von „Faire Integration“ wenden.

Dort erhalten Sie kostenlose Beratung zu Ihren Rechten als Arbeit·nehmerin oder Arbeit·nehmer.

Mit einer Aufenthalts·erlaubnis dürfen Sie für einen bestimmten Zweck in Deutschland leben.

Zum Beispiel:

  • für eine Arbeit
  • für eine Aus·bildung
  • für ein Studium

Die Aufenthalts·erlaubnis gilt meist nur für eine bestimmte Zeit.

Beantragen Sie die Aufenthalts·erlaubnis rechtzeitig.

Das sollten Sie vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer erlaubten Aufenthalts·zeit tun.

Den Antrag stellen Sie bei der Ausländer·behörde an Ihrem Wohn·ort in Rheinland‑Pfalz.

Weitere Informationen finden Sie bei der zuständigen Ausländer·behörde.

Der Aufenthalts·titel ist ein offizieller Nachweis für Ihren Aufenthalt in Deutschland.

Zu den Aufenthalts·titeln gehören zum Beispiel:

  • Visum
  • Aufenthalts·erlaubnis
  • Niederlassungs·erlaubnis

Welcher Aufenthalts·titel für Sie gilt, hängt von Ihrer Staats·angehörigkeit und dem Grund Ihres Aufenthalts ab.

Auch die Dauer Ihres Aufenthalts spielt eine Rolle.

Der Aufenthalts·titel wird meist als elektronische Aufenthalts·karte ausgestellt.

Mit dem Aufenthalts·titel dürfen Sie in Deutschland leben und, je nach Art des Titels, auch arbeiten oder studieren.

Ein Aus·bildungs·platz ist eine Stelle in einem Unternehmen.

Dort lernen Sie einen anerkannten Beruf.

Sie arbeiten im Betrieb und sammeln praktische Erfahrungen.

Gleichzeitig besuchen Sie die Berufs·schule.

Dort lernen Sie das wichtige Fach·wissen für Ihren Beruf.

Während der Aus·bildung erhalten Sie eine Ausbildungs·vergütung.

Nach dem erfolgreichen Abschluss haben Sie oft gute Chancen auf eine feste Stelle.

Viele Unternehmen übernehmen ihre Aus·zubildenden als Fach·kräfte.

Manchmal reicht eine einfache Kopie nicht aus.

Dann benötigen Sie eine Beglau·bigung.

Eine Beglau·bigung bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Sie kann auch bestätigen, dass eine Unter·schrift echt ist.

Eine Beglau·bigung erhalten Sie bei einer zuständigen Stelle.

Zum Beispiel bei:

  • einer Behörde
  • einem Bürger·büro
  • einem Notariat

Mit einer Beglau·bigung können wichtige Unter·lagen offiziell anerkannt werden.

Wenn Sie eine duale Aus·bildung machen, lernen Sie an zwei Orten:

  • im Betrieb
  • in der Berufs·schule

Im Betrieb sammeln Sie praktische Berufs·erfahrung.

In der Berufs·schule lernen Sie wichtiges Fach·wissen.

Theorie und Praxis gehören zusammen.

So werden Sie Schritt für Schritt auf Ihren Beruf vorbereitet.

Am Ende der Aus·bildung erhalten Sie einen anerkannten Berufs·abschluss.

Im Arbeits·vertrag steht meist Ihr Brutto·gehalt.

Das ist der Betrag vor den Abzügen.

Von diesem Betrag werden Steuern und Beiträge für die Sozial·versicherungen abgezogen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kranken·versicherung
  • Pflege·versicherung
  • Renten·versicherung
  • Arbeits·losen·versicherung

Der Betrag nach den Abzügen heißt Netto·gehalt.

Das ist das Geld, das auf Ihr Bank·konto überwiesen wird.

Für Ihre persönliche Planung ist das Netto·gehalt besonders wichtig.

Mit einem Brutto‑Netto‑Rechner können Sie berechnen, wie viel Geld Sie voraussichtlich erhalten.

Die Bundes·agentur für Arbeit hilft Ihnen bei der Suche nach einer Arbeit.

Sie unterstützt Sie auch bei Fragen zu Beruf und Karriere.

Dafür bietet sie ein großes Job·portal mit vielen Stellen·angeboten an.

Sie können die Bundes·agentur für Arbeit:

  • persönlich
  • telefonisch
  • online

kontaktieren.

Auch wenn Sie noch im Ausland leben, können Sie dort Informationen zu Arbeits·möglich·keiten in Rheinland‑Pfalz erhalten.

Das Bundes·urlaubs·gesetz regelt den Mindest·urlaub für Beschäftigte in Deutschland.

Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Viele Arbeit·geber bieten mehr Urlaubs·tage an als gesetzlich vorgeschrieben.

Zusätzlich gibt es in Rheinland‑Pfalz gesetzliche Feier·tage.

An diesen Tagen haben viele Menschen frei.

Wie viele Urlaubs·tage Sie genau haben, steht in Ihrem Arbeits·vertrag.

Als Dritt·staat gelten Länder, die nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschafts·raum (EWR) gehören.

Wenn Sie aus einem Dritt·staat kommen, gelten oft besondere Regeln für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.

In vielen Fällen benötigen Sie:

  • ein Visum
  • einen Aufenthalts·titel

Welche Regeln für Sie gelten, hängt von Ihrer Staats·angehörigkeit und dem Grund Ihres Aufenthalts ab.

Die duale Aus·bildung verbindet Theorie und Praxis.

Sie lernen an mehreren Orten:

  • im Betrieb
  • in der Berufs·schule

In manchen handwerklichen Berufen lernen Sie zusätzlich in einer über·betrieblichen Bildungs·stätte.

Dort erwerben Sie weitere praktische Kennt·nisse.

So können Sie das Gelernte direkt anwenden und schon während der Aus·bildung Berufs·erfahrung sammeln.

Für Ihre Arbeit erhalten Sie eine Ausbildungs·vergütung.

Sie verdienen also bereits während der Aus·bildung eigenes Geld.

Eine duale Aus·bildung bietet gute Chancen für Ihre berufliche Zukunft in Rheinland‑Pfalz.

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und die deutsche Staats·angehörigkeit erhalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraus·setzungen eine Einbürgerung beantragen.

Dafür müssen Sie zum Beispiel:

  • seit einer bestimmten Zeit in Deutschland leben
  • über ausreichende Deutsch·kenntnisse verfügen
  • die Voraus·setzungen für die Einbürgerung erfüllen

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staats·angehörigkeit.

Dann können Sie zum Beispiel:

  • an Wahlen teilnehmen
  • einen deutschen Pass erhalten

Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Einbürgerungs·behörde an Ihrem Wohn·ort in Rheinland‑Pfalz.

Der Familien·nachzug ermöglicht es nahen Familien·angehörigen, zu Ihnen nach Rheinland‑Pfalz zu ziehen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ehe·partnerinnen und Ehe·partner
  • eingetragene Lebens·partnerinnen und Lebens·partner
  • minder·jährige Kinder

Welche Voraus·setzungen gelten, hängt von Ihrer Staats·angehörigkeit und Ihrem Aufenthalts·titel ab.

Informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Ausländer·behörde.

So können Sie den Familien·nachzug gut vorbereiten und Ihre Familie kann Sie möglichst einfach nach Deutschland begleiten.

Eine Hoch·schul·zugangs·berechtigung erlaubt Ihnen ein Studium an einer Hoch·schule.

Dazu gehört zum Beispiel ein Schul·abschluss, der mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist.

Die Hoch·schulen prüfen, ob Ihr Abschluss für ein Studium in Deutschland anerkannt wird.

Manchmal müssen Sie zusätzliche Unter·lagen oder Nachweise vorlegen.

So wird geprüft, ob Sie die Voraus·setzungen für ein Studium erfüllen.

Ein Integrations·kurs hilft Ihnen beim Leben in Deutschland.

Sie lernen Deutsch und erhalten wichtige Informationen zum Alltag.

Zum Beispiel lernen Sie mehr über:

  • Arbeit
  • Schule
  • Kultur
  • Gesetze

Viele Menschen nutzen einen Integrations·kurs als ersten Schritt für ihr Leben in Deutschland.

Ob Sie an einem Integrations·kurs teilnehmen können oder müssen, entscheidet die zuständige Ausländer·behörde.

Dort erhalten Sie auch Informationen zu Sprach·schulen in Ihrer Nähe.

Anschließend können Sie eine passende Sprach·schule auswählen und sich dort anmelden.

Ein Job·portal ist eine Internet·seite mit Stellen·angeboten.

Dort veröffentlichen Unternehmen freie Arbeits·plätze.

Sie können gezielt nach Jobs in Rheinland‑Pfalz suchen.

Mit Such·filtern können Sie die Ergebnisse eingrenzen.

Zum Beispiel nach:

  • Beruf
  • Ort
  • Branche

Oft können Sie sich direkt online bewerben.

Viele Job·portale bieten auch die Möglichkeit, ein Profil anzulegen.

So können Unternehmen auf Ihr Profil aufmerksam werden und Sie kontaktieren.

Eine Kinder·tages·stätte betreut Kinder vor dem Schul·beginn.

Dort spielen, lernen und essen Kinder gemeinsam.

Die Kinder werden betreut, während ihre Eltern arbeiten oder andere Termine haben.

In Rheinland‑Pfalz haben Kinder ab 2 Jahren Anspruch auf eine kostenfreie Betreuung.

Viele Kinder·tages·stätten bieten Ganz·tags·plätze an.

Manche Einrichtungen haben auch mehr·sprachige Angebote.

Eine Kranken·kasse organisiert Ihre Kranken·versicherung.

Sie übernimmt einen großen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Arzt·besuche
  • Medikamente
  • Aufenthalte im Kranken·haus

Von Ihrer Kranken·kasse erhalten Sie eine Kranken·versicherungs·karte.

Diese zeigen Sie bei Arzt·terminen vor.

In Deutschland können Sie Ihre Kranken·kasse selbst wählen.

Eine Kranken·versicherung ist jedoch Pflicht.

Jede Person muss kranken·versichert sein.

Die Kranken·versicherung schützt Sie vor hohen Kosten im Krankheits·fall.

Wenn Sie in Rheinland‑Pfalz leben und arbeiten, müssen Sie kranken·versichert sein.

Das gilt ab dem ersten Tag Ihres Aufenthalts in Deutschland.

Wenn Sie angestellt arbeiten, sind Sie meist in einer gesetzlichen Kranken·versicherung versichert.

Ihre Kranken·kasse können Sie selbst wählen.

Bei einem höheren Einkommen können Sie unter bestimmten Voraus·setzungen auch eine private Kranken·versicherung wählen.

Die Kranken·versicherung hilft zum Beispiel bei:

  • Arzt·besuchen
  • Medikamenten
  • Therapien
  • Aufenthalten im Kranken·haus

So sind Sie im Krankheits·fall finanziell abgesichert.

Ein Makler oder eine Maklerin hilft bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus.

Makler·innen und Makler vermitteln zwischen Vermieter·innen, Vermietern und Mietenden.

Sie unterstützen zum Beispiel bei:

  • der Wohnungs·suche
  • Besichtigungen
  • dem Miet·vertrag

Für diese Hilfe kann eine Provision anfallen.

Die Kosten werden vor dem Auftrag vereinbart.

Bei Miet·wohnungen zahlt in Deutschland meist die Person die Provision, die die Maklerin oder den Makler beauftragt hat.

Ihre Melde·adresse ist Ihre offizielle Adresse in Deutschland.

Unter dieser Adresse sind Sie bei der Melde·behörde registriert.

Wichtige Briefe werden an diese Adresse geschickt.

Zum Beispiel:

  • Ihre Steuer·identifikations·nummer
  • Briefe der Ausländer·behörde
  • Schreiben von Kranken·kassen oder anderen Behörden

Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Melde·adresse immer aktuell ist.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse anmelden.

In Deutschland gilt die Melde·pflicht.

Das bedeutet:

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie Ihre Adresse anmelden.

Das müssen Sie innerhalb von zwei Wochen erledigen.

Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Melde·behörde.

Die Melde·behörde benötigt Ihre aktuelle Adresse.

So können wichtige Briefe an Sie geschickt werden.

Zum Beispiel:

  • Ihre Steuer·identifikations·nummer
  • Schreiben von Behörden
  • Informationen der Ausländer·behörde

Die Anmeldung ist oft die Grundlage für weitere Schritte.

Zum Beispiel für:

  • ein Bank·konto
  • eine Kranken·versicherung
  • einen Aufenthalts·titel

Wenn Sie Ihre Adresse nicht rechtzeitig anmelden, kann ein Buß·geld entstehen.

Der Miet·vertrag regelt die wichtigsten Bedingungen für Ihre Wohnung.

Darin steht zum Beispiel:

  • wie hoch die Miete ist
  • welche Neben·kosten anfallen
  • wie lange das Miet·verhältnis gilt

Lesen Sie den Miet·vertrag aufmerksam durch.

Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen.

Klären Sie offene Fragen vor der Unter·schrift.

So wissen Sie genau, welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Neben·kosten sind Kosten, die zusätzlich zur Miete entstehen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Heizung
  • Wasser
  • Müll·abfuhr
  • Reinigung von Treppen·haus oder anderen Gemeinschafts·flächen

Wie hoch die Neben·kosten sind, hängt von der Wohnung und Ihrem Verbrauch ab.

Im Miet·vertrag steht, welche Neben·kosten Sie bezahlen müssen.

Meist zahlen Sie jeden Monat einen festen Betrag.

Später erhalten Sie eine Abrechnung der tatsächlichen Kosten.

Dann kann es zu einer Nach·zahlung oder einer Rück·zahlung kommen.

Die Niederlassungs·erlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthalts·titel.

Mit ihr können Sie dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten.

Im Unterschied zur Aufenthalts·erlaubnis hat sie kein festes End·datum.

Für eine Niederlassungs·erlaubnis müssen Sie bestimmte Voraus·setzungen erfüllen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • ein mehr·jähriger Aufenthalt in Deutschland
  • ein gesicherter Lebens·unterhalt
  • ausreichende Deutsch·kenntnisse

Wenn Sie die Voraus·setzungen erfüllen, können Sie eine Niederlassungs·erlaubnis beantragen.

Wenn Sie in Rheinland‑Pfalz arbeiten, zahlen Sie Beiträge in die Sozial·versicherungen.

Dazu gehören:

  • Kranken·versicherung
  • Renten·versicherung
  • Pflege·versicherung
  • Arbeits·losen·versicherung

Diese Ver·sicherungen helfen Ihnen in verschiedenen Situationen.

Zum Beispiel:

  • bei Krankheit
  • im Alter
  • bei Pflege·bedürftigkeit
  • bei Arbeits·losigkeit

Die Beiträge werden automatisch von Ihrem Brutto·gehalt abgezogen.

Auch Ihr Arbeit·geber zahlt einen Teil der Beiträge.

So sind Sie finanziell abgesichert.

In Rheinland‑Pfalz gilt die Schul·pflicht für alle Kinder.

Sie beginnt in der Regel im Alter von 6 Jahren.

Die Schul·pflicht endet meist mit 18 Jahren.

Diese Regel gilt auch für Kinder von Familien aus dem Ausland.

So erhalten alle Kinder eine gute Grund·bildung und wichtige Chancen für ihre Zukunft.

Vor dem Schul·beginn können Kinder eine Kinder·tages·stätte besuchen.

Dort werden sie betreut, spielen mit anderen Kindern und lernen wichtige Dinge für den Alltag.

Wenn Sie an einer Hoch·schule in Rheinland‑Pfalz studieren, zahlen Sie in der Regel einen Semester·beitrag.

Mit diesem Beitrag werden verschiedene Angebote für Studierende bezahlt.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Verwaltungs·kosten
  • Angebote für Studierende
  • oft auch ein Ticket für Bus und Bahn

Für ein erstes Studium an einer staatlichen Hoch·schule fallen in der Regel keine Studien·gebühren an.

Für manche Studien·gänge können jedoch zusätzliche Kosten entstehen.

Das gilt zum Beispiel für einige Master·studien·gänge oder für private Hoch·schulen.

Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die Kosten Ihres Studien·gangs.

Mit einer Steuer·erklärung informieren Sie das Finanz·amt über Ihre Einkünfte und bestimmte Ausgaben.

Viele Arbeit·nehmerinnen und Arbeit·nehmer müssen keine Steuer·erklärung abgeben.

Trotzdem entscheiden sich viele freiwillig dafür.

Oft erhalten sie Geld vom Finanz·amt zurück.

Besonders im ersten Jahr in Deutschland können bestimmte Ausgaben wichtig sein.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Umzugs·kosten
  • Bewerbungs·kosten
  • berufliche Ausgaben

Diese Ausgaben können bei der Steuer·erklärung berücksichtigt werden.

So ist eine Steuer·rück·zahlung möglich.

Die Steuer·ID ist Ihre persönliche Identifikations·nummer für das deutsche Steuer·system.

Sie erhalten die Steuer·ID automatisch per Post.

Dafür müssen Sie zuerst Ihre Adresse in Deutschland anmelden.

Ihr Arbeit·geber benötigt die Steuer·ID.

Mit dieser Nummer kann Ihr Gehalt richtig versteuert werden.

Bewahren Sie Ihre Steuer·ID gut auf.

Sie bleibt Ihr Leben lang gültig.

Ihre Steuer·klasse bestimmt, wie viel Lohn·steuer von Ihrem Brutto·gehalt abgezogen wird.

Welche Steuer·klasse für Sie gilt, hängt vor allem von Ihrem Familien·stand ab.

Wenn Sie ledig sind, werden Sie meist der Steuer·klasse I zugeordnet.

Für verheiratete Personen gibt es weitere Steuer·klassen.

Diese können je nach persönlicher Situation gewählt werden.

Ihre Steuer·klasse beeinflusst, wie hoch Ihr Netto·gehalt ist.

Das Netto·gehalt ist der Betrag, der auf Ihr Bank·konto überwiesen wird.

Ein Visum erlaubt Ihnen die Einreise nach Deutschland für einen bestimmten Zweck.

Zum Beispiel für:

  • Arbeit
  • Aus·bildung
  • Studium

Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staats·angehörigkeit ab.

Das Visum gilt meist nur für eine bestimmte Zeit.

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie oft eine Aufenthalts·erlaubnis beantragen.

Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Ausländer·behörde.

Mit der Aufenthalts·erlaubnis können Sie für den erlaubten Zweck in Deutschland leben.

Die Volks·hoch·schule ist eine öffentliche Bildungs·einrichtung für Erwachsene.

Dort können Sie verschiedene Kurse besuchen.

Zum Beispiel:

  • Deutsch·kurse
  • Integrations·kurse
  • Weiter·bildungen

Viele Fach·kräfte aus dem Ausland nutzen diese Angebote.

So können sie ihre Deutsch·kenntnisse verbessern.

Außerdem lernen sie mehr über das Leben in Deutschland.

Das hilft dabei, sich im Alltag in Rheinland‑Pfalz schneller zurecht·zufinden.

Werbungs·kosten sind Ausgaben für Ihren Beruf.

Diese Kosten können Sie in Ihrer Steuer·erklärung angeben.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Fahrt·kosten zur Arbeit
  • Umzugs·kosten
  • Arbeits·mittel

Das Finanz·amt prüft diese Ausgaben.

Werden die Kosten anerkannt, müssen Sie oft weniger Steuern zahlen.

Manchmal erhalten Sie auch Geld vom Finanz·amt zurück.

Die Tage von Montag bis Samstag sind Werk·tage.

Der Sonntag und gesetzliche Feier·tage sind keine Werk·tage.

An diesen Tagen haben viele Geschäfte geschlossen.

Auch viele Behörden und Unternehmen arbeiten dann nicht.

Wenn von Werk·tagen die Rede ist, sind damit meist die Tage von Montag bis Samstag gemeint.

Ihr Wohn·sitz ist der Ort in Rheinland‑Pfalz, an dem Sie dauerhaft leben.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie Ihren Wohn·sitz anmelden.

Die Anmeldung erfolgt beim Bürger·amt oder bei der Melde·behörde.

Für die Anmeldung benötigen Sie unter anderem eine Wohnungs·geber·bestätigung.

Diese erhalten Sie von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter.

Nach der Anmeldung wird Ihre Adresse als Melde·adresse gespeichert.

An diese Adresse werden wichtige Briefe geschickt.

Zum Beispiel:

  • Schreiben von Behörden
  • Ihre Steuer·ID
  • Informationen der Ausländer·behörde

Ihre Melde·adresse entscheidet auch darüber, welche Behörden für Sie zuständig sind.

Die Wohnungs·geber·bestätigung ist ein Dokument von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter.

Mit diesem Dokument wird bestätigt, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind.

Sie benötigen die Wohnungs·geber·bestätigung für die Anmeldung Ihres Wohn·sitzes.

Die Bestätigung müssen Sie bei der Melde·behörde vorlegen.

Ohne die Wohnungs·geber·bestätigung können Sie Ihre neue Adresse nicht anmelden.

Deshalb sollten Sie das Dokument rechtzeitig von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter erhalten.

Der Zoll kontrolliert, welche Gegen·stände nach Deutschland eingeführt werden.

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen, gelten besondere Regeln.

Bringen Sie mehr als 10.000 Euro mit?

Dann müssen Sie diesen Betrag bei der Einreise anmelden.

Persönliche Gegen·stände und Haus·rat können bei einem Umzug oft zollfrei eingeführt werden.

Das gilt, wenn Sie die Gegen·stände weiterhin selbst nutzen möchten.

Informieren Sie sich vor der Einreise über die geltenden Regeln.

So vermeiden Sie Probleme bei der Einreise nach Deutschland.

Hier erfahren Sie, welche Gegen·stände Sie einführen dürfen.