Aufenthaltserlaubnis

Mit einer Aufenthalts·erlaubnis dürfen Sie für einen bestimmten Zweck in Deutschland leben.

Zum Beispiel:

  • für eine Arbeit
  • für eine Aus·bildung
  • für ein Studium

Die Aufenthalts·erlaubnis gilt meist nur für eine bestimmte Zeit.

Beantragen Sie die Aufenthalts·erlaubnis rechtzeitig.

Das sollten Sie vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer erlaubten Aufenthalts·zeit tun.

Den Antrag stellen Sie bei der Ausländer·behörde an Ihrem Wohn·ort in Rheinland‑Pfalz.

Weitere Informationen finden Sie bei der zuständigen Ausländer·behörde.

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