Als Dritt·staat gelten Länder, die nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschafts·raum (EWR) gehören.
Wenn Sie aus einem Dritt·staat kommen, gelten oft besondere Regeln für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.
In vielen Fällen benötigen Sie:
- ein Visum
- einen Aufenthalts·titel
Welche Regeln für Sie gelten, hängt von Ihrer Staats·angehörigkeit und dem Grund Ihres Aufenthalts ab.