Anerkennung von
internationalen Berufsabschlüssen

Egal ob reglementierter oder nicht-reglementierter Beruf: Helfen Sie internationalen Fachkräften bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse. Erfahren Sie, wann diese nötig ist, wie Sie unterstützen können und welche Förderungen es gibt.

Wann ist eine Anerkennung Pflicht?

Für bestimmte Berufsgruppen ist ein anerkannter Abschluss Voraussetzung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen – zum Beispiel bei Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten oder anderen reglementierten Berufen. Die Regelungen zu reglementierten Berufen können je nach Bundesland variieren. Welche Berufe in Rheinland-Pfalz reglementiert sind und welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist, erfahren Sie über den „Profi-Filter“ des Portals der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
 

Die meisten Berufe sind nicht-reglementiert

Bei nicht-reglementierten Berufen ist eine Anerkennung meist nicht nötig – dazu zählen etwa Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker, Ökonominnen und Ökonomen, Klempnerinnen und Klempner, Elektronikerinnen und Elektroniker oder Malerinnen und Maler. Wichtig: Kommt Ihre Fachkraft aus einem Nicht-EU-Land und benötigt ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis, ist die Anerkennung auch in diesen Berufen zwingend erforderlich.

Zum Profi-Filter
 

Anerkennungspartnerschaft

Schneller im Job einsteigen

Mit einer Anerkennungspartnerschaft kann Ihre Fachkraft bereits in Deutschland arbeiten, während ihre Qualifikation geprüft wird. Was für reglementierte und nicht-reglementierte Berufe gilt und welches Visum Ihre Fachkraft benötigt, erfahren Sie auf Make it in Germany.

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