Visabestimmungen:
Was Sie wissen müssen

Wenn Sie internationale Fachkräfte rekrutieren und einstellen möchten, müssen Sie die geltenden Visabestimmungen beachten. Diese richten sich nach dem Herkunftsland und angestrebten Beruf in Deutschland. Hier finden Sie einen Überblick sowie weiterführende Informationen.

Visum und Aufenthaltstitel für Ihre internationale Fachkraft

Ob Ihre internationale Fachkraft für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt, hängt von ihrem Herkunftsland ab. Grundsätzlich gilt: Angehörige aus EU/EFTA-Staaten sind von der Visumspflicht befreit, wohingegen Personen aus Drittstaaten ein Visum benötigen.  

Ein Visum, das zur Einreise berechtigt, genügt jedoch noch nicht für eine Beschäftigung in Deutschland: Internationale Fachkräfte, die in Deutschland erwerbstätig sein möchten, benötigen einen diesem Zweck entsprechenden Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, wo die internationale Fachkraft ihren Wohnsitz angemeldet hat, beantragt werden. Als Arbeitgeber sind Sie zudem verpflichtet, den aktuellen Aufenthaltstitel Ihrer internationalen Fachkraft zu überprüfen.

Visumspflicht und Arbeitgeberpflichten
Quick-Check: Welches Visum benötigt Ihre internationale Fachkraft?  

Falls Ihre internationale Fachkraft einen befristeten Aufenthaltstitel innehat, weisen Sie sie darauf hin, diesen für die weitere Beschäftigung in Ihrem Unternehmen ggf. rechtzeitig zu verlängern. 

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren erlaubt es Ihnen, den Visumsprozess für Ihre internationale Fachkraft zu verkürzen, damit diese deutlich früher in Ihrem Unternehmen anfangen kann. In Rheinland-Pfalz kümmert sich die Zentrale Ausländerbehörde in Kaiserslautern um alle notwendigen Schritte und berät Sie umfassend.

Normalerweise müssen Fachkräfte aus Drittstaaten zunächst ihre Qualifikationen anerkennen lassen, bevor sie einen Aufenthaltstitel erhalten, der ihnen eine Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt. Im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft haben Sie als Unternehmen jedoch die Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte bereits zu beschäftigen, während das Anerkennungsverfahren noch läuft. Hierfür muss Ihre Fachkraft ein Visum zur Anerkennungspartnerschaft beantragen und den Arbeitsvertrag vorlegen.

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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren erlaubt es Ihnen, den Visumsprozess für Ihre internationale Fachkraft zu verkürzen, damit diese deutlich früher in Ihrem Unternehmen anfangen kann. In Rheinland-Pfalz kümmert sich die Zentrale Ausländerbehörde in Kaiserslautern um alle notwendigen Schritte und berät Sie umfassend.

Anerkennungspartnerschaft

Normalerweise müssen Fachkräfte aus Drittstaaten zunächst ihre Qualifikationen anerkennen lassen, bevor sie einen Aufenthaltstitel erhalten, der ihnen eine Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt. Im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft haben Sie als Unternehmen jedoch die Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte bereits zu beschäftigen, während das Anerkennungsverfahren noch läuft. Hierfür muss Ihre Fachkraft ein Visum zur Anerkennungspartnerschaft beantragen und den Arbeitsvertrag vorlegen.

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Erklärvideo: das beschleunigte Fachkräfteverfahren

In diesem Video von Make it in Germany erfahren Sie, wie Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen können, um internationale Mitarbeitende für Ihr Unternehmen zu rekrutieren.

Visa zur Arbeitsaufnahme im Überblick

Welches Visum Ihre Fachkraft erhält, richtet sich nach ihrem Qualifikationsniveau. Unter anderem gibt es folgende Visa: 

Blaue Karte EU  

Für Hochqualifizierte mit Studienabschluss und Jobangebot. Mindestgehalt: 45.934,20 €.

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Fachkräfte-Visum  

Für Personen mit anerkannter Berufsausbildung oder Studium. Jobangebot erforderlich. 

Berufserfahrene  

Für Fachkräfte mit Berufserfahrung in nicht-reglementierten Berufen. Keine formale Anerkennung nötig. 

Hier finden Sie Unterstützung

In Rheinland-Pfalz gibt es zahlreiche Anlaufstellen, die Ihnen dabei helfen, das passende Visum für Ihre internationale Fachkraft zu bestimmen. Ob telefonische Beratung oder persönliches Gespräch – hier erfahren Sie, an wen Sie sich für Unterstützung wenden können. 

Jetzt Anlaufstelle finden

Weiterführende Informationen für Unternehmen

Welches Visum ist das richtige für Ihre internationale Fachkraft? Und welche Optionen haben Sie als Arbeitgeber, das Visumsverfahren zu beschleunigen? Hier finden Sie hilfreiche Materialien zum Download.

  • Fragen und Antworten zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
  • Grafik: Der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt