Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen
Als Unternehmen stehen Ihnen schon heute vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, Ihren Bedarf an Fachkräften zu decken: zum Beispiel durch die gezielte Einstellung von Frauen, Menschen mit Behinderung, Älteren oder Menschen mit Migrationshintergrund. Eine weitere Möglichkeit ist die Rekrutierung internationaler Fachkräfte. Im Ausland gibt es ein großes Potenzial an solchen Fachkräften.
Vorteile der Rekrutierung aus dem Ausland
Sie führen ein Unternehmen in Rheinland-Pfalz und haben bereits seit Längerem offene Stellen, für die Sie keine geeigneten Fachkräfte finden? Die Einstellung einer internationalen Fachkraft kann dabei helfen, Ihren Fachkräftebedarf zu sichern. Aber nicht nur das. Eine qualifizierte Fachkraft aus dem Ausland kann neue Impulse in Ihren Betrieb bringen: sei es durch länderspezifische Markt- und Produktkenntnisse oder die für Ihr Geschäft relevanten Sprachkenntnisse. Zusätzlich kann eine vielfältige Belegschaft aufgrund ihres unterschiedlichen Erfahrungsschatzes und Wissens die Kreativität und das Innovationspotenzial in Ihrem Unternehmen steigern. Auch das Image Ihrer Firma im In- und Ausland kann verbessert werden, Ihr Bekanntheitsgrad wird erhöht oder es werden erfolgreich Auslandsbeziehungen hergestellt.
Internationale Bewerberanzeigen
Sie sind auf der Suche nach qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland und benötigen Unterstützung bei ihrer Einstellung und Integration? Die Bundesagentur für Arbeit sowie verschiedene Rekrutierungs-Projekte betreuen eine Auswahl internationaler Fachkräfte, die Arbeitsplätze in Engpassberufen in Deutschland suchen. Klicken Sie hier, um die Kurzprofile der Top-Bewerberinnen und -Bewerber anzusehen und qualifizierte Fachkräfte zu rekrutieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Bei der Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland müssen Sie einige rechtliche Rahmenbedingungen kennen und auch beachten.
Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA Staaten
Sie möchten Fachkräfte aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz einstellen? Das ist kein Problem. Diese Personen können ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier arbeiten. Sie haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Bitte beachten Sie, dass die Einstellung in manchen Berufen (z. B. als Pflegekraft oder Mediziner) einer Anerkennung der ausländischen Qualifikationen bedarf. Das bedeutet, dass der Beruf erst dann ausgeübt werden kann, wenn festgestellt wurde, dass die Qualifikationen dem deutschen Standard entsprechen. Dies trifft auf alle reglementierten Berufe zu. Hier finden Sie eine Liste der reglementierten Berufe. Die Seite "Unternehmen Berufsanerkennung" informiert speziell Unternehmen über die Möglichkeiten und Vorteile der beruflichen Ankerkennung.
Personen aus Drittstaaten
Möchten Sie Fachkräfte aus anderen Ländern (sog. Drittstaaten) einstellen, dann benötigen diese Personen zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Welchen Aufenthaltstitel Sie bekommen können, hängt von ihren Qualifikationen und dem auszuübenden Beruf ab. Es gibt verschiedene Zugangswege für Fachkräfte aus Drittstaaten, je nachdem, ob sie einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen, über Berufserfahrung in nicht-reglementierten Berufen verfügen oder eine Ausbildung in Deutschland absolvieren wollen. Ungelernte Personen aus Drittstaaten können nicht nach Deutschland einreisen, um eine Beschäftigung aufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass für die Aufnahme einer Beschäftigung eine Anerkennung bzw. Gleichwertigkeitsprüfung des Abschlusses zwingend notwendig ist. In reglementierten Berufen ist es darüber hinaus wichtig, dass eine Berufsausübungserlaubnis vor Beschäftigungsaufnahme vorliegt. In der Regel ist zudem die Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Sie möchten Ihre Fachkraft beim Anerkennungsverfahren unterstützen? Informationen zu Fragen der Anerkennung ausländischer Zeugnisse und im Ausland erworbener Berufsqualifikationen sowie Abwicklung der Verfahren zur Anerkennung können Sie in Rheinland-Pfalz an die Welcome Center richten. Die Seite "Unternehmen Berufsanerkennung" informiert speziell Unternehmen über die Möglichkeiten und Vorteile der beruflichen Ankerkennung.
Bei Fragen rund um die Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen und zu den Möglichkeiten, diese Gleichwertigkeit über Nachqualifizierung zu erlangen, informieren die Beratungsstellen des IQ-Netzwerkes in Rheinland-Pfalz.
Staatsangehörige aus den Westbalkan-Staaten
Für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegros, der Republik Nordmazedonien und Serbien gilt die sogenannte „Westbalkanregelung“. Sie erhalten unabhängig von einer formalen Qualifikation und für nicht reglementierte Berufe eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit, wenn ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt. Tätigkeiten in der Leiharbeit sind ausgenommen. Die Agentur für Arbeit prüft die Verfügbarkeit von einheimischen Kräften (Vorrangprüfung). Weitere Informationen finden Sie hier.
Profitieren Sie vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem beschleunigten Fachkräfteverfahren
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Das Gesetz regelt, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf.
Sie als Arbeitgeber haben bei der Rekrutierung von Personen aus Drittstaaten ebenfalls die Möglichkeit das "beschleunigte Fachkräfteverfahren" einzuleiten. Damit kann Ihre künftige Fachkraft den Einreise- und Anerkennungsprozess schneller durchlaufen und dann in Ihrem Betrieb in tätig werden. Ausführliche Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren bietet der Flyer des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz und die Broschüre Fragen und Antworten zum beschleunigten Fachkräfteverfahren vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern ist für Sie da!
Für die Durchführung der beschleunigten Fachkräfteverfahren ist ab 01.01.2021 die neu eingerichtete Zentrale Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern für ganz Rheinland-Pfalz zuständig. Sie berät und unterstützt bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Visum und ist für den gesamten Prozess Ihr direkter Ansprechpartner. Wie die Zentrale Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz Sie unterstützen kann - und mit wem Sie in Kontakt treten können, finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Kaiserslautern. Wie das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Rheinland-Pfalz dann Schritt für Schritt funktioniert zeigt Ihnen die Grafik zum Prozessablauf.
Erklärvideo: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Best-Practice: Erfolgreich rekrutieren mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Anerkennung und Einschätzung von ausländischen Berufsqualifikationen
Beachten Sie, dass für bestimmte Berufsgruppen zur Ausübung des Berufs in Deutschland ein anerkannter Abschluss erforderlich ist. Eine Anerkennung ist immer zwingend bei den sog. reglementierten Berufen, z. B. bei Pflegekräften oder Medizinern. Kommt die Fachkraft aus einem Drittstaat, ist für bestimmte Arbeitsvisa die Anerkennung des Abschlusses auch in einem nicht-reglementierten Beruf eine zwingende Voraussetzung.
Eine Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es der Fachkraft bereits in Deutschland zu arbeiten, während ihre Qualifikation geprüft wird. Dabei ist wichtig, dass bei reglementierten Berufen eine Berufsausübungserlaubnis vorliegt. In nicht-reglementierten Berufen kann sie hingegen schon als qualifizierte Fachkraft arbeiten. Für diese Form der Anerkennung benötigt die Fachkraft ein Visum zur Anerkennungspartnerschaft.
Wichtige Informationen wie die Berufsanerkennung in Deutschland funktioniert und was Arbeitgeber wissen müssen, finden Sie auf "Unternehmen Berufsanerkennung". Bei der Bewertung und Einschätzung von ausländischen Berufsqualifikationen hilft Ihnen darüber hinaus das BQ-Portal. Hier können Sie sich über die Berufsausbildungen und Berufsbildungssysteme einzelner Länder informieren.
Bei Fragen rund um die Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen und zu den Möglichkeiten, diese Gleichwertigkeit über Nachqualifizierung zu erlangen, informieren die Beratungsstellen des IQ-Netzwerkes in Rheinland-Pfalz.
Unternehmenssiegel 'Wir fördern Anerkennung'
Unterstützen Sie Ihre ausländischen Fachkräfte bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen? Haben Sie integrative Konzepte erarbeitet, um Fachkräften den Einstieg in Ihrem Unternehmen und den Alltag in Deutschland zu erleichtern? Fördern Sie die qualitative Expertise Ihrer Mitarbeitenden stetig? Dann bewerben Sie sich online auf das Unternehmenssiegel "Wir fördern Anerkennung". Bei Vergabe des Siegels heben Sie sich als engagiertes Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt hervor. Zeigen Sie potenziellen Fachkräften im Ausland, dass Sie internationalem Personal ein attraktives Arbeitsumfeld anbieten. Bewerbungen können bundesweit von allen Unternehmen aus den Bereichen Industrie und Handel sowie Handwerk eingereicht werden. Weitere Informationen zum Unternehmenssiegel finden Sie auf der Website des Projekts 'Unternehmen Anerkennung'.
Veröffentlichen Sie Ihre Stelle auf „Make it in Germany“
Sie möchten mit Ihrer offenen Vakanz möglichst viele Fachkräfte im Ausland ansprechen? Dann platzieren Sie Ihre offene Stelle auf der "Make it in Germany“- Jobbörse. Das Portal „Make it in Germany“ ist das Portal der Bundesregierung und informiert im Ausland zu Karrieremöglichkeiten in Deutschland. Das Portal erreicht monatlich über 200.000 Personen aus aller Welt.
Um Ihre Stellenanzeige auf der "Make it in Germany"- Jobbörse zu veröffentlichen, gibt es zwei Optionen:
- Melden Sie die offene Stelle bei Ihrem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit. Merken Sie an, dass Ihr Stellenangebot auch auf www.make-it-in-germany.com veröffentlicht werden soll.
- Sie können Ihr Stellenangebot auch selbst über die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (BA) online einstellen. Markieren Sie bei der Stellenbörsen-Auswahl hierzu das Eingabekästchen „Make it in Germany“ – Informationsportal der Bundesregierung“.
Was Sie sonst noch bei dem Rekrutierungsprozess beachten sollten finden, Sie in der Checkliste Fachkräftegewinnung aus dem Ausland.
Lassen Sie sich von den Welcome Centern beraten!
Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen benötigen Unterstützung beim Rekrutierungsprozess ausländischer Fachkräfte, bei der Anerkennung und der Bewertung der ausländischen Qualifikation. Lassen Sie sich von den Welcome Centern in Ihrer Nähe persönlich beraten.
Weiterführende Links
Praktische Tipps zum Rekrutierungsprozess
Informationen zur beruflichen Anerkennung in Deutschland
BQ-Portal: Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse
Informationen zur Personalbedarfsplanung im Unternehmen
Suche nach internationalen Fachkräften
Download-Bereich mit Informationsmaterial zur Fachkräfterekrutierung