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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Profitieren Sie vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem beschleunigten Fachkräfteverfahren

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Das Gesetz regelt, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf.

Sie als Arbeitgeber haben bei der Rekrutierung von Personen aus Drittstaaten ebenfalls die Möglichkeit das "beschleunigte Fachkräfteverfahren" einzuleiten. Damit kann Ihre künftige Fachkraft den Einreise- und Anerkennungsprozess schneller durchlaufen und dann in Ihrem Betrieb in tätig werden. Ausführliche Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren bietet der Flyer des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz und die Broschüre Fragen und Antworten zum beschleunigten Fachkräfteverfahren vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern ist für Sie da!

 Zentrale Ausländerbehörde Kaiserslautern

Für die Durchführung der beschleunigten Fachkräfteverfahren ist ab 01.01.2021 die neu eingerichtete Zentrale Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern für ganz Rheinland-Pfalz zuständig. Sie berät und unterstützt bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Visum und ist für den gesamten Prozess Ihr direkter Ansprechpartner. Wie die Zentrale Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz Sie unterstützen kann - und mit wem Sie in Kontakt treten können, finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Kaiserslautern. Wie das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Rheinland-Pfalz dann Schritt für Schritt funktioniert zeigt Ihnen die Grafik zum Prozessablauf. 

Erklärvideo: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Best-Practice: Erfolgreich rekrutieren mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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