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Visum zum Arbeiten

Ein Flughafen mit einem Flugzeug im Hintergrund

Sie möchten in Rheinland-Pfalz arbeiten? Erfahren Sie, welche Optionen Sie abhängig von Ihrer Qualifikation haben und welche Voraussetzungen jeweils erfüllt werden müssen. Sie wissen nicht, ob und wie Sie ein Visum benötigen? In der Rubrik „Brauche ich ein Visum“ können Sie sich darüber informieren.

Die Blaue Karte EU

Sie haben ein Hochschulstudium absolviert? Dann können Sie mit Ihrem Abschluss eine Arbeit in Deutschland aufnehmen und den Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ erhalten. Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus Drittstaaten. Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:  

  • Sie können ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, muss Ihr Abschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.
  • Sie haben entweder ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder besitzen einen bereits unterschriebenen bzw. bereits bestehenden Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen in Deutschland. Ihre zukünftige Stelle muss dabei Ihrem Hochschulabschluss angemessen sein.
  • Sie werden mit Ihrer Arbeitsstelle mindestens ein bestimmtes Bruttojahresgehalt verdienen. Dieses liegt im Jahr 2023 bei 58.400 Euro. Bei den Berufsgruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin liegt die Mindestgrenze bei 45.552  Euro Bruttojahresgehalt (Jahr 2023). 

Eine Blaue Karte EU wird zunächst befristet ausgestellt, mindestens für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Inhaber einer Blauen Karte EU nach einem Zeitraum von 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Genauere Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“.

Video: Blaue Karte EU

Visum für qualifizierte Fachkräfte

Sie haben in Ihrem Heimatland einen Beruf gelernt? Sind Elektriker oder eine Pflegefachkraft? Oder Sie haben einen Hochschulabschluss, aber erfüllen die oben genannten Gehaltsgrenzen der Blauen Karte EU nicht? Dann können Sie ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Ausüben einer qualifizierten Beschäftigung beantragen und als Fachkraft in Rheinland-Pfalz arbeiten. Sie müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben eine Qualifikation, die in Deutschland anerkannt ist und Sie befähigt, Ihren Beruf auszuüben.
  • Sie verfügen über ein konkretes Jobangebot in Deutschland, welches Ihrer Qualifikation entspricht.
  • Falls Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie bei der erstmaligen Beschäftigung in Deutschland ein Bruttojahresgehalt von mindestens 48.180 Euro (im Jahr 2023) nachweisen.

Das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung wird zunächst befristet ausgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach vier Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Genauere Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“. 

Video: Fachkräfteeinwanderungsgesetz kurz erklärt

Video: IT-Spezialistin erzählt ihre Erfolgsgeschichte

Weitere Arten von Visa

Arbeitsplatzsuche

Haben Sie ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzureisen und vor Ort nach einem geeigneten Job zu suchen. Auf „Make it in Germany“ erfahren Sie mehr zum Thema Visum zu Arbeitsplatzsuche.

IT-Spezialisten

Sie sind ein IT-Spezialist ohne formalen Abschluss, bringen aber ausreichend Berufserfahrung mit und möchten in Rheinland-Pfalz arbeiten? Dann gelten für Sie besondere Regelungen, um in Deutschland Ihren Beruf auszuüben. Auf „Make it in Germany“ erfahren Sie mehr zum Thema Visum zum Arbeiten für IT-Spezialisten.

Erklärvideo: Arbeiten in Deutschland als IT-Fachkraft

Berufskraftfahrer

Fahrerinnen und Fahrer für LKWs benötigen in Deutschland keine formale Ausbildung, um Ihrem Beruf nachzukommen. Wichtig sind Fahrerlaubnis und Grundqualifikation für den Güter- und Personenkraftverkehr nach geltender EU bzw. EWR-Norm. Je nach Ihrem Herkunftsland benötigen Sie außerdem ein Visum, um in Deutschland arbeiten zu können. Weitere Informationen zum Arbeiten in Deutschland als Berufskraftfahrer finden Sie auf „Make it in Germany“.

Absolvieren einer Berufsausbildung

Sie möchten in Rheinland-Pfalz eine Berufsausbildung absolvieren? Dann können Sie zu diesem Zweck ein Visum beantragen. Auf „Make it in Germany“ erfahren Sie mehr zum Thema Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung.

Studieren

Sie möchten in Rheinland-Pfalz studieren? Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Studium erfüllen, dann können Sie ein Visum zum Studium beantragen. Auf „Make it in Germany“ erfahren Sie mehr zum Thema Visum zum Studium.

Video: Visum zur Arbeitsplatzsuche und danach

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Weiterführende Links

Visum für Deutschland

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