Visum zum Arbeiten

Sie möchten in Rheinland-Pfalz arbeiten? Erfahren Sie, welche Optionen Sie abhängig von Ihrer Qualifikation haben und welche Voraussetzungen jeweils erfüllt werden müssen. Sie wissen nicht, ob und wie Sie ein Visum benötigen? In der Rubrik „Brauche ich ein Visum“ können Sie sich darüber informieren.
Die Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus Drittstaaten oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau. Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, muss Ihr Abschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Falls Sie keinen klassischen Hochschulabschluss haben, müssen Sie einen tertiären Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren nachweisen. Ihr Abschluss muss mindestens der Stufe 6 der internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISED 2011) oder der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) entsprechen. In der Rubrik „Anerkennung“ finden Sie Informationen zu Gleichwertigkeit und Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
- Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot in einem Unternehmen in Deutschland. Hier gilt:
- Ein Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer von sechs Monaten.
- Die Position muss Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) entsprechen.
- Ein Bruttojahresgehalt von mindestens 43.800 Euro (im Jahr 2023).
- Für die Tätigkeiten in Engpassberufen ist es möglich, die Blaue Karte EU mit geringeren Bruttojahresgehalt zu erhalten. Im Jahr 2023 liegt das Bruttojahresgehalt bei mindestens 39.862,80 Euro. Dies gilt, sofern die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zugestimmt hat.
Eine detaillierte Übersicht der Engpassberufe für die Blaue Karte EU finden Sie hier. - IT-Fachkräften ohne formalen Bildungsabschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Blaue Karte EU erteilt werden. Genaue Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“
Eine Blaue Karte EU wird zunächst befristet ausgestellt, mindestens für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate, höchstens für 4 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Inhaber einer Blauen Karte EU nach einem Zeitraum von 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Genauere Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“.
Video: Blaue Karte EU

Visum für qualifizierte Fachkräfte
Sie haben in Ihrem Heimatland einen Beruf gelernt? Sind Elektriker oder eine Pflegefachkraft? Oder Sie haben einen Hochschulabschluss, aber erfüllen die oben genannten Gehaltsgrenzen der Blauen Karte EU nicht? Dann können Sie ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Ausüben einer qualifizierten Beschäftigung beantragen und als Fachkraft in Rheinland-Pfalz arbeiten. Sie müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben eine akademische oder berufliche Qualifikation, die in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
- Sie verfügen über ein konkretes Jobangebot in Deutschland. Die Beschäftigung muss nicht im fachlichen Zusammenhang mit Ihrer anerkannten Qualifikation stehen
- Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, zum Beispiel in einem Gesundheitsberuf, benötigen Sie zudem eine Berufsausübungserlaubnis.
- Falls Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie bei einer erstmaligen Beschäftigung in Deutschland ein Bruttojahresgehalt von mindestens 48.180 Euro (im Jahr 2023) oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
Das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung wird maximal für bis zu vier Jahre ausgestellt. Die Befristung orientiert sich an der Dauer Ihres Arbeitsvertrages plus drei weitere Monate. Genauere Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“.
Video: IT-Spezialistin erzählt ihre Erfolgsgeschichte

Weitere Arten von Visa
Arbeitsplatzsuche
Haben Sie ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzureisen und vor Ort nach einem geeigneten Job zu suchen. Auf „Make it in Germany“ erfahren Sie mehr zum Thema Visum zu Arbeitsplatzsuche.
IT-Spezialisten
Sie sind ein IT-Spezialist ohne formalen Abschluss, bringen aber ausreichend Berufserfahrung mit und möchten in Rheinland-Pfalz arbeiten? Dann gelten für Sie besondere Regelungen, um in Deutschland Ihren Beruf auszuüben. Auf „Make it in Germany“ erfahren Sie mehr zum Thema Visum zum Arbeiten für IT-Spezialisten.
Erklärvideo: Arbeiten in Deutschland als IT-Fachkraft

Berufskraftfahrer
Fahrerinnen und Fahrer für LKWs benötigen in Deutschland keine formale Ausbildung, um Ihrem Beruf nachzukommen. Wichtig sind Fahrerlaubnis und Grundqualifikation für den Güter- und Personenkraftverkehr nach geltender EU bzw. EWR-Norm. Je nach Ihrem Herkunftsland benötigen Sie außerdem ein Visum, um in Deutschland arbeiten zu können. Weitere Informationen zum Arbeiten in Deutschland als Berufskraftfahrer finden Sie auf „Make it in Germany“.
Absolvieren einer Berufsausbildung
Sie möchten in Rheinland-Pfalz eine Berufsausbildung absolvieren? Dann können Sie zu diesem Zweck ein Visum beantragen. Auf „Make it in Germany“ erfahren Sie mehr zum Thema Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung.
Studieren
Sie möchten in Rheinland-Pfalz studieren? Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Studium erfüllen, dann können Sie ein Visum zum Studium beantragen. Auf „Make it in Germany“ erfahren Sie mehr zum Thema Visum zum Studium.
Video: Visum zur Arbeitsplatzsuche und danach
