Visum zum Arbeiten
Sie möchten in Rheinland-Pfalz arbeiten? Erfahren Sie, welche Optionen Sie abhängig von Ihrer Qualifikation haben und welche Voraussetzungen jeweils erfüllt werden müssen. Sie wissen nicht, ob und wie Sie ein Visum benötigen? In der Rubrik „Brauche ich ein Visum“ können Sie sich darüber informieren.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus Drittstaaten oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau. Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, muss Ihr Abschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Falls Sie keinen klassischen Hochschulabschluss haben, müssen Sie einen tertiären Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren nachweisen. Ihr Abschluss muss mindestens der Stufe 6 der internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) entsprechen. In der Rubrik „Anerkennung“ finden Sie Informationen zu Gleichwertigkeit und Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
- Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot in einem Unternehmen in Deutschland. Hier ist erforderlich:
- Ein Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer von sechs Monaten.
- Die Position muss Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) entsprechen. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, muss zusätzlich eine Berufsausübungserlaubnis vorliegen.
- Ein Bruttojahresgehalt von mindestens 45.300 Euro (im Jahr 2024).
- Für die Tätigkeiten in Engpassberufen ist es möglich, die Blaue Karte EU mit geringeren Bruttojahresgehalt zu erhalten. Im Jahr 2024 liegt das Bruttojahresgehalt bei mindestens 41.041,80 Euro. Dies gilt, sofern die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zugestimmt hat.
Eine detaillierte Übersicht der Engpassberufe für die Blaue Karte EU finden Sie hier. - IT-Fachkräften ohne formalen Bildungsabschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Blaue Karte EU erteilt werden. Genaue Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“
Eine Blaue Karte EU wird zunächst befristet ausgestellt, mindestens für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate, höchstens für 4 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Inhaber einer Blauen Karte EU nach einem Zeitraum von 27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Genauere Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“.
Video: Blaue Karte EU
Visum für qualifizierte Fachkräfte
Sie haben in Ihrem Heimatland einen Beruf erlernt? Sind Elektriker oder eine Pflegefachkraft? Oder Sie haben einen Hochschulabschluss, aber erfüllen die oben genannten Anforderungen der Blauen Karte EU nicht? Dann können Sie ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Ausüben einer qualifizierten Beschäftigung beantragen und als Fachkraft in Rheinland-Pfalz arbeiten. Sie müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben eine akademische oder berufliche Qualifikation, die in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
- Sie verfügen über ein konkretes Jobangebot für eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland. Die Beschäftigung muss nicht im fachlichen Zusammenhang mit Ihrer anerkannten Qualifikation stehen.
- Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, zum Beispiel in einem Gesundheitsberuf, benötigen Sie zudem eine Berufsausübungserlaubnis.
- Falls Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie bei einer erstmaligen Beschäftigung in Deutschland ein Bruttojahresgehalt von mindestens 49.830 Euro (im Jahr 2024) oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
Das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung wird maximal für bis zu drei Jahre ausgestellt. Die Befristung orientiert sich an der Dauer Ihres Arbeitsvertrages plus drei weitere Monate. Genauere Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“.
Video: IT-Spezialistin erzählt ihre Erfolgsgeschichte
Die Chancenkarte
Die Chancenkarte (§ 20a des Aufenthaltsgesetz) bietet Nicht-EU-Bürgern die Möglichkeit, nach Deutschland einzureisen, um dort eine qualifizierte Beschäftigung zu suchen oder eine Selbständigkeit aufzubauen.. Sie soll den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern und wird zunächst für maximal ein Jahr ausgestellt. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Voraussetzungen zu erfüllen:
- eine in Deutschland anerkannte berufliche oder akademische Qualifikation oder
- mindestens sechs Punkte im Punktesystem, die erreicht werden können durch Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und andere Faktoren.
Wichtige Bedingungen für den Erhalt der Chancenkarte sind unter anderem der Nachweis einer im Herkunftsland anerkannten Ausbildung und ausreichender Sprachkenntnisse. Auch der Lebensunterhalt muss während der Jobsuche in Deutschland finanziell gesichert sein. Während der Jobsuche sind Nebenbeschäftigungen bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Bei erfolgreicher Arbeitsaufnahme kann die Chancenkarte um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Detaillierte Informationen zur Chancenkarte finden Sie hier.
Weitere Arten von Visa
Berufserfahrene
Sie haben bereits Arbeitserfahrung in einem nicht-reglementierten Beruf gesammelt? Dann können Sie ein Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene erhalten. Der Vorteil: Sie benötigen dafür keine formale Anerkennung Ihres Abschlusses in Deutschland. Auf „Make it in Germany“ erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen.
IT-Kräfte
Sie sind eine IT-Kraft und möchten in Rheinland-Pfalz arbeiten? Je nachdem, ob Sie über einen formalen Abschluss verfügen, ein Jobangebot haben oder Berufserfahrung mitbringen, haben Sie verschiedene Optionen, um ein Visum zum Arbeiten zu erhalten. Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den Visaoptionen für IT-Kräfte.
Anerkennungspartnerschaft
Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es Ihnen, die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen durchführen zu lassen, wenn Sie bereits nach Deutschland eingereist sind. Gleichzeitig dürfen Sie bereits in Ihrem Beruf arbeiten – bei reglementierten Berufen muss allerdings eine Berufsausübungserlaubnis vorliegen. Hier erfahren Sie mehr zum Visum zur Anerkennungspartnerschaft.
Berufskraftfahrer
Fahrerinnen und Fahrer für LKWs benötigen in Deutschland keine formale Ausbildung, um Ihrem Beruf nachzukommen. Wichtig sind Fahrerlaubnis und Grundqualifikation für den Güter- und Personenkraftverkehr nach geltender EU bzw. EWR-Norm. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, brauchen Sie außerdem ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland als Berufskraftfahrer arbeiten zu können. Weitere Informationen zum Arbeiten in Deutschland als Berufskraftfahrer finden Sie auf „Make it in Germany“.
Pflegehilfskräfte
Sie haben eine Pflegeausbildung abgeschlossen? Ihnen wurde eine Pflegeausbildung anerkannt? Dann können Sie in Deutschland in pflegerischen Tätigkeiten arbeiten. Auf „Make it in Germany“ erfahren Sie, wie Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Pflegehilfskraft beantragen.
Absolvieren einer Berufsausbildung
Sie möchten in Rheinland-Pfalz eine Berufsausbildung absolvieren? Dann können Sie zu diesem Zweck ein Visum beantragen. Auf „Make it in Germany“ erfahren Sie mehr zum Thema Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung.
Studieren
Sie möchten in Rheinland-Pfalz studieren? Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Studium erfüllen, dann können Sie ein Visum zum Studium beantragen. Auf „Make it in Germany“ erfahren Sie mehr zum Thema Visum zum Studieren.