Alles rund
ums Visum

Wenn Sie nach Rheinland-Pfalz einreisen möchten, müssen Sie die geltenden Visabestimmungen kennen und beachten. Hier finden Sie einen Überblick sowie weiterführende Informationen.

Wer benötigt ein Visum?

In Deutschland sind Einreise und Aufenthalt je nach Herkunftsstaat unterschiedlich geregelt. Ob Sie als internationale Fachkraft ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Klicken Sie unten auf die Gruppe, die auf Sie zutrifft, um zu erfahren, welche Bestimmungen für Sie gelten.  

Visumspflichten im Überblick

Sie stammen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz? Dann können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier ohne Einschränkung arbeiten. 

Wenn Sie aus einem anderen Staat, einem sogenannten Drittstaat, stammen, benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen. Den Antrag für Ihr Visum stellen Sie bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Das Visum muss dem tatsächlichen Zweck Ihres Aufenthaltes entsprechen. So dürfen Sie z. B. mit einem Touristenvisum keine Arbeit aufnehmen oder sich dauerhaft in Deutschland aufhalten.  

Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der USA. Wenn Sie aus einem dieser Staaten stammen, können Sie auch ohne Visum nach Deutschland einreisen. Um hier arbeiten zu dürfen, müssen Sie aber eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung in Deutschland beantragen. 

Wenn Sie aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, der Republik Nordmazedonien, Montenegro oder Serbien stammen, haben Sie im Rahmen der sogenannten Westbalkan-Regelung die Möglichkeit, ein Visum zur Arbeitsaufnahme in Deutschland unabhängig von Ihren Qualifikationen zu beantragen. Sie müssen ein konkretes Arbeitsangebot oder einen Arbeitsvertrag aus Deutschland vorlegen, um ein Visum beantragen zu können. Vorab muss zudem die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Beschäftigung in Deutschland zustimmen. 

Wie beantrage ich ein Visum?

Ihr Einreisevisum beantragen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzland. Bevor Sie das Visum beantragen, informieren Sie sich darüber, was Sie beachten müssen und welche Unterlagen Sie benötigen. Die Informationen finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Botschaft oder des zuständigen Konsulats. Auf dem Portal Make it in Germany finden Sie alle weltweiten Kontakte – auch den für Sie zuständigen.

Ansprechpartner finden

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Wenn Sie in Deutschland angekommen sind, müssen Sie in der Regel vor Ablauf Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. 

Dafür müssen Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Rheinland-Pfalz möglichst unmittelbar nach Ihrer Einreise kontaktieren. 
Wichtig: Sowohl Visum als auch Aufenthaltserlaubnis sind in der Regel befristet. Um Ihren Aufenthaltstitel nicht zu verlieren, 
müssen Sie diesen unbedingt vor Ablauf der Fristen verlängern.

Zuständige Ausländerbehörde finden 

Visa für Fachkräfte im Überblick

Wenn Sie in Rheinland-Pfalz leben und arbeiten möchten und für Ihre Einreise ein Visum benötigen, haben Sie als Fachkraft verschiedene Optionen. Hier finden Sie eine Übersicht. 

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus Drittstaaten oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau. Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese finden Sie im Portal Make it in Germany.    

Sie haben in Ihrem Heimatland einen Beruf erlernt? Oder Sie haben einen Hochschulabschluss, aber erfüllen die Anforderungen der Blauen Karte EU nicht? Dann können Sie ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Ausüben einer qualifizierten Beschäftigung beantragen und als Fachkraft in Rheinland-Pfalz arbeiten. Sie müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie haben eine akademische oder berufliche Qualifikation, die in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
  • Sie verfügen über ein konkretes Jobangebot für eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland. Die Beschäftigung muss nicht im fachlichen Zusammenhang mit Ihrer anerkannten Qualifikation stehen.
  • Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, zum Beispiel in einem Gesundheitsberuf, benötigen Sie zudem eine Berufsausübungserlaubnis.
  • Falls Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie bei einer erstmaligen Beschäftigung in Deutschland ein bestimmtes Mindest-Bruttojahresgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.

Das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung wird maximal für drei Jahre ausgestellt. Die Befristung orientiert sich an der Dauer Ihres Arbeitsvertrages plus drei weitere Monate.  

Die Chancenkarte bietet Nicht-EU-Angehörigen die Möglichkeit, nach Deutschland einzureisen, um hier eine qualifizierte Beschäftigung zu suchen oder eine Selbständigkeit aufzubauen. Sie wird zunächst für maximal ein Jahr ausgestellt. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen können:

  • Sie verfügen über eine in Deutschland anerkannte berufliche oder akademische Qualifikation.
  • Sie erreichen durch Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und andere Faktoren mindestens sechs Punkte im Punktesystem. Dabei werden Punkte für Kriterien wie Deutsch- und Englischkenntnisse, relevante Berufserfahrung, Alter (unter 40 Jahre), ein Deutschlandbezug (z. B. vorheriger Aufenthalt) und der Abschluss einer qualifizierten Ausbildung vergeben.

Um eine Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie unter anderem eine in Ihrem Herkunftsland anerkannte Ausbildung sowie deutsche Sprachkenntnisse vorweisen. Auch der Lebensunterhalt muss während Ihrer Jobsuche in Deutschland finanziell gesichert sein. Während der Jobsuche dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten. Die Chancenkarte kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn Sie erfolgreich eine Arbeit aufnehmen. 

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus Drittstaaten oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau. Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese finden Sie im Portal Make it in Germany.    

Visum für qualifizierte Fachkräfte

Sie haben in Ihrem Heimatland einen Beruf erlernt? Oder Sie haben einen Hochschulabschluss, aber erfüllen die Anforderungen der Blauen Karte EU nicht? Dann können Sie ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Ausüben einer qualifizierten Beschäftigung beantragen und als Fachkraft in Rheinland-Pfalz arbeiten. Sie müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie haben eine akademische oder berufliche Qualifikation, die in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
  • Sie verfügen über ein konkretes Jobangebot für eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland. Die Beschäftigung muss nicht im fachlichen Zusammenhang mit Ihrer anerkannten Qualifikation stehen.
  • Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, zum Beispiel in einem Gesundheitsberuf, benötigen Sie zudem eine Berufsausübungserlaubnis.
  • Falls Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie bei einer erstmaligen Beschäftigung in Deutschland ein bestimmtes Mindest-Bruttojahresgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.

Das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung wird maximal für drei Jahre ausgestellt. Die Befristung orientiert sich an der Dauer Ihres Arbeitsvertrages plus drei weitere Monate.  

Chancenkarte EU

Die Chancenkarte bietet Nicht-EU-Angehörigen die Möglichkeit, nach Deutschland einzureisen, um hier eine qualifizierte Beschäftigung zu suchen oder eine Selbständigkeit aufzubauen. Sie wird zunächst für maximal ein Jahr ausgestellt. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen können:

  • Sie verfügen über eine in Deutschland anerkannte berufliche oder akademische Qualifikation.
  • Sie erreichen durch Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und andere Faktoren mindestens sechs Punkte im Punktesystem. Dabei werden Punkte für Kriterien wie Deutsch- und Englischkenntnisse, relevante Berufserfahrung, Alter (unter 40 Jahre), ein Deutschlandbezug (z. B. vorheriger Aufenthalt) und der Abschluss einer qualifizierten Ausbildung vergeben.

Um eine Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie unter anderem eine in Ihrem Herkunftsland anerkannte Ausbildung sowie deutsche Sprachkenntnisse vorweisen. Auch der Lebensunterhalt muss während Ihrer Jobsuche in Deutschland finanziell gesichert sein. Während der Jobsuche dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten. Die Chancenkarte kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn Sie erfolgreich eine Arbeit aufnehmen. 

Erklärvideo: Wie bekomme ich die Chancenkarte?

Sie interessieren sich für die Chancenkarte? In dem Video erfahren Sie, wie Sie als internationale Fachkraft dieses Visum beantragen können.

Weitere Visa für internationale Fachkräfte

Wenn Sie bereits Erfahrung in einem nicht-reglementierten Beruf gesammelt haben, können Sie ein Arbeitsvisum für Berufserfahrene erhalten. Sie benötigen dafür keine formale Anerkennung Ihres Abschlusses in Deutschland.

Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es Ihnen, Ihre beruflichen Qualifikationen anerkennen zu lassen, wenn Sie bereits nach Deutschland eingereist sind. Gleichzeitig dürfen Sie bereits in Ihrem Beruf in einem Betrieb, der mit Ihnen eine Anerkennungspartnerschaft abschließt, arbeiten – bei reglementierten Berufen muss allerdings eine Berufsausübungserlaubnis vorliegen.

Wenn Sie eine Pflegeausbildung abgeschlossen haben und Ihr Abschluss in Deutschland bereits anerkannt wurde, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Pflegehilfskraft beantragen. Mit dieser dürfen Sie in Deutschland in pflegerischen Berufen arbeiten.

Fahrerinnen und Fahrer für Lkw benötigen in Deutschland keine formale Ausbildung, um Ihrem Beruf nachzugehen. Wichtig sind Fahrerlaubnis und Grundqualifikation für den Güter- und Personenkraftverkehr nach geltender EU- bzw. EWR-Norm. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, brauchen Sie außerdem ein Visum sowie eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland als Kraftfahrerin oder Kraftfahrer arbeiten zu können.

Weiterführende Informationen und Inhalte