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Mietvertrag

Ein Vertragsabschluss für eine Wohnung

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten wollen, empfehlen wir, einen schriftlichen Vertrag zwischen Ihnen und dem Vermieter abzuschließen. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden.

Unbefristeter Mietvertrag

In Deutschland werden die Mietverträge üblicherweise unbefristet geschlossen. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Für Mieter gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für Vermieter gelten Kündigungsfristen, je nach Wohndauer zwischen 3 und 9 Monaten. Will der Vermieter den Mietvertrag kündigen, braucht er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, zum Beispiel, weil er oder seine Kinder selbst in der Wohnung oder in dem Haus wohnen wollen.

Zeitmietvertrag

Sie können in Deutschland auch einen Mietvertrag vereinbaren, in dem das Vertragsmietende von vornherein festgelegt wird. Während der Laufzeit des Vertrages können Vermieter oder Mieter das Mietverhältnis nicht kündigen (Ausnahme: fristlose Kündigung). Bei diesem qualifizierten Zeitmietvertrag muss bei Vertragsabschluss im Mietvertrag ein Grund für die Befristung vereinbart werden.

Beim Abschluss eines Mietvertrages mit dem Eigentümer oder Verwalter werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Mietvertrag, Reisepass (mit Aufenthaltstitel)
  • ggf. Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweise.

Nebenkosten

Neben der Miete fallen weitere Kosten – sogenannte Nebenkosten – an: Für Heizung, Wasser, Strom, Abwasser, Müllabfuhr, Grundsteuer; und gegebenenfalls für: Fahrstuhl, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hausmeister, Wascheinrichtungen und so weiter.

Diese Kosten muss der Mieter in der Regel zusätzlich zur Miete zahlen. Fragen Sie daher unbedingt bei Wohnungsbesichtigungen nach, was im Mietpreis inbegriffen ist, damit Sie eine Vorstellung davon haben, wie viel die Wohnung oder das Haus monatlich einschließlich der Nebenkosten kostet. Nebenkosten werden auf die einzelnen Mieter eines Mietshauses umgelegt (entweder nach Kopfzahl oder nach Wohnfläche). Wenn der Mietpreis mit dem Zusatzwort „warm“ angegeben wird, enthält der Mietpreis bereits die Heizkosten. Üblich ist in Deutschland die „Kaltmiete“. 

Häufig werden die Heiz- und Stromkosten monatlich pauschalisiert über die Nebenkosten bezahlt und am Jahresende dann je nach Verbrauch genau abgerechnet. Umgelegt auf die einzelnen Mietparteien wird auch der Zugang zum Internet, falls es nicht einen Vertrag für das ganze Mehrfamilienhaus gibt.

Sind die Müllabfuhrgebühren nicht in den Nebenkosten enthalten, fallen für einen Haushalt, in dem vier Menschen leben, nochmal zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 200 Euro pro Jahr an, je nach Abfallmenge. Informationen zur Mülltrennung in Deutschland finden Sie unter dem folgenden Link. 

Mietkaution

In Deutschland ist es üblich, dass bei Abschluss des Mietvertrages eine Mietkaution in Höhe von zwei bis drei Monatsmieten, Mietpreis ohne Heizungskosten, gezahlt werden muss. Die Höhe der Mietkaution kann variieren. Es gibt jedoch eine Höchstgrenze: Mehr als drei Monatsmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung) darf der Vermieter nicht fordern. Die Kaution ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig, kann aber nach Absprache auch in drei Raten bezahlt werden. Für detailliertere Informationen kann Ihnen der Deutsche Mieterbund nützlich sein. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter den Kautionsbetrag einschließlich Zinsen zurückzahlen, wenn er keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter hat.

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