Dauerhaft in Rheinland-Pfalz leben
Niederlassungserlaubnis
Sie wohnen und arbeiten bereits in Rheinland-Pfalz und können sich vorstellen, hier zu bleiben? Mit einer Niederlassungserlaubnis nach §9 AufenthG ist das möglich. Mit diesem unbefristeten Aufenthaltstitel können Sie und ihre Familienangehörigen uneingeschränkt in Deutschland leben und arbeiten. Eine Niederlassungserlaubnis können Staatsangehörige aus sogenannten Drittstaaten beantragen. Hierzu zählen alle Länder mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen. Um eine Niederlassungserlaubnis beantragen zu können, müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren
- Sie haben mindestens 60 Monate einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt
- Ihr Lebensunterhalt (ggf. auch der der Familie) ist gesichert
- Eine festberufliche Tätigkeit
- Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Lebensverhältnisse in Deutschland
Wichtig: Für bestimmte Personengruppen gelten erleichterte Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Hierzu zählen:
- Fachkräfte, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §§18a, 18b, 18d AufenthG besitzen
- Blaue Karte Inhaber
- Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland
- Selbstständige
- Hochqualifzierte
Welche Voraussetzungen für diese Personen gelten, erfahren Sie auf „Make it in Germany“.
Die Niederlassungserlaubnis beantragen Sie schriftlich bei Ihrer Ausländerbehörde. Im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz finden Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort sowie weitere Informationen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Sie werden gemäß des Aufenthaltsgesetzes als Fachkraft eingestuft? Dann können Sie überprüfen, ob Sie eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen können. Diese ermöglicht es Ihnen zum Beispiel, dass Sie und Ihre Familie unbefristet in Deutschland leben können. Ob Sie als Fachkraft gelten und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie auf „Make it in Germany“.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Wenn Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch EU-weit arbeiten möchten, kommt eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in Frage. Auch mit diesem unbefristeten Aufenthaltstitel können Sie in Deutschland leben und arbeiten – zusätzlich sind Sie allerdings zur Mobilität innerhalb der Europäischen Union berechtigt. Sie können damit in den anderen Mitgliedsstaaten unter vereinfachten Voraussetzungen eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren
- Sie haben mindestens 60 Monate einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt
- Ihr Lebensunterhalt (ggf. auch der der Familie) ist gesichert
- Sie verfügen über genügend Wohnraum (ggf. auch für die Familie)
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (in der Regel Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
- Sie besitzen Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. Im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz finden Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort sowie weitere Informationen zur Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
Einbürgerung
Sie wollen nicht nur in Deutschland leben und arbeiten, sondern auch an politischen Wahlen teilnehmen und einen deutschen Pass besitzen? Dann ist eine Einbürgerung das Richtige für Sie. Wie Sie die deutsche Nationalität erhalten, erfahren Sie hier.