Anerkennung von Abschlüssen
Sie haben einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss und wollen in Ihrem erlernten Beruf in Rheinland-Pfalz arbeiten? Dazu kann es notwendig sein, dass Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen. Eine Anerkennung bedeutet, dass Ihr ausländischer Abschluss bewertet wird. Bei positiver Entscheidung bekommen Sie eine offizielle Bestätigung, dass dieser Abschluss mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. In einigen Berufen ist diese Anerkennung zwingende Voraussetzung für das Arbeiten. Daneben entscheidet Ihre Staatsangehörigkeit, ob Sie eine Anerkennung brauchen oder nicht.
Benötige ich eine Anerkennung meiner ausländischen Berufsqualifikationen?
In den sog. reglementierten Berufen (zum Beispiel Arzt, Krankenpfleger, Lehrer oder Erzieher) müssen Sie nachweisen, dass Sie eine ganz bestimmte Berufsqualifikation besitzen, um diese Berufe in Deutschland ausüben zu dürfen. Eine Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses ist in solchen Fällen eine zwingende Voraussetzung, damit Sie in diesen Berufen in Deutschland arbeiten dürfen.
Einige reglementierte Berufe sind von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Das bedeutet, dass das Verfahren und die Voraussetzungen für die Anerkennung unterschiedlich sein können. Welche Berufe genau in Rheinland-Pfalz reglementiert sind, erfahren Sie mit dem „Profi-Filter“ des Portals der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Dort finden Sie auch die zuständige Stelle für Ihren Beruf im Land Rheinland-Pfalz.
Bei den nicht-reglementierten Berufen ist die Anerkennung der ausländischen Abschlüsse grundsätzlich keine Voraussetzung, um den Beruf in Deutschland auszuüben. Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht- reglementiert, wie z. B. Beispiel Fachinformatiker, Ökonom, Klempner, Elektroniker, Maler und Lackierer. Es gilt jedoch: Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis für Deutschland brauchen, ist die Anerkennung zwingend notwendig. Bei einem Berufsabschluss müssen Sie das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Bei einem Hochschulabschluss ist die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss notwendig. Informationen zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in nicht-reglementierten Berufen erhalten Sie auf dem Portal „Make it in Germany“.
Video: Hochschulabschluss über anabin vergleichen
Vorteile der Anerkennung
Auch wenn Sie rein formal keine Anerkennung ihres Berufsabschlusses brauchen, können Sie die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss überprüfen lassen. Anträge für eine Prüfung der Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikationen können unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrer Staatsangehörigkeit eingereicht werden. Sie können Ihren Antrag daher schon vor der Einreise nach Deutschland einreichen, wenn Sie sich noch im Ausland befinden. Die berufliche Anerkennung ist in vielen Berufen sogar hilfreich. Es erleichtert Fachkräften mit einem im Ausland erlernten Beruf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und gibt Hilfestellung, eine Beschäftigung zu finden, die auch der individuellen Qualifikation entspricht. Unternehmen und Arbeitgebern kann die Anerkennung auch helfen, sich ein besseres Bild von Ihren Qualifikationen zu machen.
Das Anerkennungsverfahren
Das Anerkennungsverfahren ist gesetzlich geregelt. In diesem Verfahren wird geprüft, ob Ihre Ausbildung mit einer vergleichbaren deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Wenn ja, kann eine berufliche Anerkennung ausgesprochen werden. In vielen reglementierten Berufen benötigen Sie neben einer gleichwertigen Ausbildung auch eine Berufszulassung durch die jeweils zuständige Stelle.
Video: Pflegekraft hat ihre Anerkennung erhalten
Zuständige Stelle finden
Bevor Sie mit dem Verfahren beginnen, müssen Sie vorab klären, wer für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen in Rheinland-Pfalz zuständig ist. Welche Behörde oder Kammer das ist, hängt vor allem von Ihrem Beruf und dem (gewünschten) Ort Ihrer Arbeitsstelle ab.
- Anerkennungs-Finder: Am schnellsten finden Sie den richtigen Ansprechpartner mit dem „Anerkennungs-Finder“ des Portals der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
- Einheitlicher Ansprechpartner: In Rheinland-Pfalz besteht zudem auch die Möglichkeit Ihren Antrag beim Einheitlichen Ansprechpartner einzureichen, der Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterleitet. Die Entscheidung über den Antrag trifft aber weiterhin die zuständige Stelle.
Beratungsangebote in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz können Sie sich auch persönlich zu der Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen beraten lassen. Sie erhalten bei den Beratungsstellen Informationen zur beruflichen Anerkennung, ggf. zu weiteren Qualifizierungsmaßnahmen und zur finanziellen Förderung. Sie werden auch bei der Vorbereitung Ihres Antrags und bei der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente unterstützt. Hier finden Sie eine Liste der verschiedenen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz:
- Welcome Center Rheinland-Pfalz: Die Welcome Center Rheinland-Pfalz bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) sind ein Service für internationale Fachkräfte und rheinland-pfälzische Unternehmen. Sie beraten u.a. um die Themen wie die Anerkennung von Berufsabschlüssen.
- Die Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz sind u.a. zuständig für die Überprüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen in handwerklichen Berufen. Je nach Region können Sie sich in 4 verschiedenen Kammern zur Möglichkeit auf Anerkennung Ihrer Qualifikationen beraten lassen.
- IQ-Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz: Die IQ-Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz beraten Sie an 5 Standorten zu Fragen der Anerkennung Ihrer Qualifikationen als auch zu den Möglichkeiten der Weiterqualifizierung, um die Anerkennung zu erhalten. Die Koordinierungsstelle Anerkennung in RLP als zentrale Kontaktstelle ist ebenfalls Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Rheinland-Pfalz.
- Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA): Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses, wenn Sie sich noch im Ausland befinden. Sie erreichen die ZSBA über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ oder über die E-Mail-Adresse recognition(at)arbeitsagentur.de.
Kosten des Verfahrens
Für das Anerkennungsverfahren müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Aktuell liegt diese je nach Art des Abschlusses und der zuständigen Stelle bei 0 € bis 600 €. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten für Beglaubigungen, Übersetzungen oder Kopien entstehen.