In Deutschland besteht Schulpflicht. Zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche eine Schule besuchen. In Rheinland-Pfalz müssen Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, für das beginnende Schuljahr an einer Grundschule angemeldet sein. Eine frühzeitigere Einschulung kann auf Antrag erfolgen. Die Schule prüft, ob das Kind in seiner Entwicklung bereits so weit ist, dass es problemlos in die erste Klasse der Grundschule einsteigen kann. Auch eine Zurückstellung von der Schulpflicht ist möglich, wenn Eltern der Meinung sind, dass ihr Kind noch etwas mehr Zeit benötigt, um den Schulalltag zu meistern. Ob das zutrifft, prüft die Schulaufsichtsbehörde. An welchen Schulen Eltern ihre Kinder anmelden können, hängt vom Wohnsitz ab.
Das Schulsystem in Deutschland besteht aus der Grundschule, die alle Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse besuchen. Dort werden die Grundlagen vermittelt (Lesen, Schreiben, Rechnen).
Ab der 5. Klasse teilt sich der Bildungsweg in Rheinland-Pfalz in verschiedene Schularten:
Die Realschule plus wird bis zur 10. Klasse besucht und schließt mit dem Sekundarabschluss I (ehemals Mittlere Reife) ab. Im Anschluss können die Jugendlichen eine Berufsausbildung beginnen und wechseln an eine Berufsbildende Schule. Schüler können die Realschule plus aber auch bis zur 12. Klasse besuchen und so die Fachhochschulreife erlangen. Dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule.
An der integrierten Gesamtschule und am Gymnasium kann die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Weitere Informationen zu dem Schulsystem in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
In Rheinland-Pfalz haben 54 Gymnasien eine bilinguale Ausrichtung. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf deutsch-englischem beziehungsweise deutsch-französischem Unterricht. Einige Gymnasien bieten neben dem deutschen Abitur auch das französische Baccalauréat an. Eine Auflistung der bilingualen Schulen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
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