Familiennachzug
Sie möchten mit Ihrer Familie nach Rheinland-Pfalz ziehen? Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder haben die Möglichkeit, zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu ziehen. Je nach Staatsangehörigkeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Sie sind EU-Bürger und möchten Ihren Partner nach Rheinland-Pfalz holen?
Ihre nachziehende Partnerin oder Ihr Partner ist Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der EU-, EWR-Länder oder der Schweiz? Dann kann sie oder er ohne Einschränkungen nach Deutschland einreisen, dort arbeiten und leben. Es wird keine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt.
Wenn die nachziehende Partnerin oder der nachziehende Partner die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU-, EWR-Länder oder der Schweiz besitzt, benötigt sie oder er in der Regel ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs für die Einreise nach Deutschland. Das Visum wird bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Konsulat beantragt. Dort können Sie sich erkundigen, welche Unterlagen benötigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal „Make it in Germany“.
Sie sind kein EU-Bürger und möchten Ihren Partner nach Rheinland-Pfalz holen?
Sie sind Staatsangehöriger eines Staates außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, aber Ihre nachziehende Partnerin oder Ihr nachziehender Partner besitzt die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes oder der Schweiz? Dann kann sie oder er ohne Einschränkung einreisen, in Deutschland leben und arbeiten.
Wenn beide Ehepartner aus einem Staat außerhalb der EU/des EWR oder der Schweiz kommen, gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit Ihre Partnerin oder Ihr Partner zu Ihnen nach Deutschland kommen und hier mit Ihnen leben kann. Sie benötigen dann:
- Einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung, eine Niederlassungserlaubnis oder eine „Blaue Karte EU“ für Deutschland.
- Eine Krankenversicherung und ausreichend finanzielle Mittel. Kommen Sie aus einem anderen EU-Land mit der Blauen Karte EU und möchten langfristig in Deutschland mit Ihren Familienangehörigen leben, müssen Sie lediglich den Krankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie nachweisen.
- Volljährigkeit: Ihr Ehepartner ist mindestens 18 Jahre alt.
Beachten Sie, dass auch nicht verheiratete Lebenspartner den Familiennachzug beanspruchen können, wenn die notwendigen Voraussetzungen für den Ehegattennachzug erfüllt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal „Make it in Germany“.
Kindernachzug
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis haben oder Sie als Alleinerziehende oder Alleinerziehender das Sorgerecht für Ihre Kinder besitzen, erhalten Ihre Kinder im Alter von bis zu 16 Jahren ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis. Sind Ihre Kinder älter als 16 Jahre, gelten für deren Nachzug besondere Regeln. Mehr Informationen zum Kindernachzug finden Sie auf dem Portal „Make it in Germany“.
Wie Sie Ihre Familie nach Deutschland holen können
Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder beantragen in der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in ihrem Heimatland einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Familiennachzugs für Deutschland. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern kann. Sie sollten daher so früh wie möglich den Antrag stellen und sich darüber informieren, welche Unterlagen dazu benötigt werden.
Sobald Ihre Familie in Deutschland angekommen ist, melden Sie Ihre Familienmitglieder beim Einwohnermeldeamt an und beantragen die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde. Dafür müssen Sie die Ausweise, Geburts- und Heiratsurkunden, Gehalts- oder Steuerbescheinigungen sowie Mietnachweise mitbringen und möglicherweise weitere Unterlagen vorweisen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Nach dem Umzug“.
Über die Betreuungsplätze für Ihre Kinder erfahren Sie Näheres in der Rubrik „Kinderbetreuung“. Wenn Ihre Kinder älter als sechs Jahre sind, müssen Sie zur Schule gehen, da in Deutschland die Schulpflicht gilt. Informieren Sie sich über das Schulsystem in Rheinland-Pfalz.