Arbeitsrecht
Arbeitszeit
Wenn Sie in Vollzeit arbeiten, entspricht dies in Deutschland normalerweise 40 Stunden pro Woche. Auch Teilzeitstellen sind üblich, hier liegt die Wochenarbeitszeit häufig zwischen 20 und 30 Stunden.
Für die maximale Arbeitszeit pro Woche gibt es eine rechtliche Begrenzung auf durchschnittlich 48 Stunden. Gearbeitet wird von Montag bis Freitag, in manchen Berufen auch Samstag oder Sonntag. Nacht- und Schichtarbeit sind besonders in bestimmten Branchen wie Gastronomie, Gesundheitswesen oder Industrie üblich.
Urlaub
Bei fünf Arbeitstagen pro Woche gilt für Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Urlaub im Jahr. In den meisten Wirtschaftszweigen ist es jedoch mehr, nämlich mindestens 28 Urlaubstage. Bei Jugendlichen gelten andere Regelungen, sie haben einen höheren Urlaubsanspruch.
Krankheit
Bei Krankheit zahlt Ihr Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr Gehalt weiter. Wenn Sie länger krank sind, springt die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen Krankengeld in Höhe von 70 Prozent Ihres Bruttolohnes. Wenn Sie privat krankenversichert sind, können diese Regelungen davon abweichen.
Melden Sie Ihrem Arbeitgeber sofort, wenn Sie krank sind. Sie müssen ihm allerdings nicht mitteilen, welche Krankheit Sie haben. Normalerweise müssen Sie ihm spätestens am vierten Tag Ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit eine Bescheinigung Ihres Arztes vorlegen. Es ist möglich, dass Ihr Arbeitgeber dies schon früher verlangt. Sehen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach oder fragen Sie Ihren Arbeitgeber, wie Sie im Falle einer Erkrankung vorgehen sollen.
Kündigungsschutz
In Deutschland gibt es das Kündigungsschutzgesetz, das in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt. In diesem Gesetz ist geregelt, wer unter welchen Voraussetzungen gekündigt werden darf. Schwerbehinderte oder Schwangere genießen zum Beispiel einen besonderen Kündigungsschutz. In Ihrem Arbeitsvertrag ist festgehalten, welche Kündigungsfrist für Sie gültig ist.